Allgemeine Reisebedingungen

Die nachfolgenden Allgemeinen Reisebedingungen sind Bestandteil des Vertrages, der zwischen dem Reisenden und der AEC abgeschlossen wird. Die Bedingungen ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a-y BGB und der Artikel 250 und 252 EGBGB (Einführungsgesetz zum Bürgerli- chen Gesetzbuch).

Reisen / Klassenfahrten:

Der Vertrag kommt durch Ihre Anmeldung und unsere Buchungsbestätigung zustande. Zusammen mit der Buchungsbestätigung erhalten Sie den gesetzlich vorgeschriebenen Sicherungsschein. In der Buchungsbestätigung zu einer Reise werden Sie gebeten, eine Anzahlung in Höhe von 15 % des Gesamtpreises innerhalb von 28 Tagen zu leisten. Rechtzeitig vor Reisebeginn gehen Ihnen die kompletten Reiseunterlagen zu. 28 Tage vor Reiseantritt ist die Restzahlung zu leisten. Bei den Klassenfahrten ist keine Anzahlung erforderlich. Der komplette Reisepreis muss aber spätestens 28 Tage vor Reisebeginn auf unserem Konto verbucht sein. Sofern die Schule den Reisepreis selbst bei den Teilnehmern einsammelt, schicken wir eine Gesamtrechnung direkt an die Schule. Leistet der Kunde die Zahlung nicht entspre- chend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und dem Kunden die im folgenden Absatz (Reiserücktritt) aufgeführte Entschädigung zu berechnen.

Schulaufenthalte:

Der Vertrag kommt durch Ihre Anmeldung (Online-Formular und Übersendung der Bewerbungsunterlagen) und unsere Buchungsbestätigung zustande. Die Buchungs- bestätigung mit konkreter Benennung der Schule versenden wir, sobald uns eine passende Schule in Kent einen Platz für ihr Kind zusichert. Sollte sich innerhalb von vier Wochen keine Schule finden, können wir die Anmeldung nicht bestätigten. In diesem Fall entstehen selbstverständlich keine Kosten, Zusammen mit der Buchungs- bestätigung erhalten Sie den gesetzlich vorgeschriebenen Sicherungsschein. In der Buchungsbestätigung werden Sie gebeten, eine Anzahlung in Höhe von 15 % des Gesamtpreises innerhalb von 28 Tagen zu leisten. Rechtzeitig vor Reisebeginn gehen Ihnen die kompletten Reiseunterlagen zu. 28 Tage vor Reiseantritt ist die Restzahlung zu leisten. Leistet der Kunde die Zahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und dem Kunden die im folgenden Absatz aufgeführte Entschädigung zu berechnen.

Reiserücktritt

Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter, soweit der Rücktritt nicht Von ihm zu vertreten ist oder ein Fall
außergewöhnlicher Umstände vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängig- keit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen. Bei der Berechnung der Pauschalsätze ist die zu erwartende Ersparnis von Aufwendungen und der zu erwartende Erwerb durch anderweitige Verwendung von Reiseleistungen berücksichtigt (§ 651h Absatz 2 Satz1., 2. und 3. BGB).

Bei Rücktritt bis fünf Wochen vor Reise- beginn werden 15 % des Gesamtpreises, bis eine Woche vor Reisebeginn 30%, danach bis 24 Stunden vor Abreise
60 %, danach 80% als Stornoentgelt in Rechnung gestellt. Dem Reisenden
bleibt es unbenommen, dem Veranstalter nachzuweisen, dass ihm kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale. Maßgeblich ist der Tag des Eingangs der Rücktrittserklärung.

Zusammen mit der Anmeldebestätigung erhalten Sie Informationen der Ergo Reiseversicherung über Reiserücktritts- und andere Reiseversicherungen.
Neben einer Reiserücktrittskos- ten-Versicherung empfehlen wir auch den Abschluss einer privaten
Auslandsreise- Krankenversicherung.

Ersatzteilnehmer

Sollten Sie im Falle eventuellen Rücktritts einen anderen Jugendlichen als Ersatz- teilnehmer benennen können, so entsteht lediglich ein Umbuchungsentgelt in Höhe von €60,–. Weitere Mehrkosten entstehen nicht. Die AEC GmbH kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

Umbuchung

Werden nach der Buchung Änderungen hinsichtlich der Form der Unterbringung, des Unterrichts, der Beförderungsart oder der Zusatzprogramme gewünscht, so
fällt ein Umbuchungsentgelt in Höhe von
€ 30,– an, insofern die Änderung möglich ist. Diese Gebühr entfällt, wenn ein Zu- satzprogramm nachträglich gebucht wird.

Nicht in Anspruch genommene Leistungen Nimmt der Teilnehmer einzelne Reise- leistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder sonstiger Gründe, die er nicht zu verantworten hat, nicht in Anspruch, so wird sich die AEC GmbH bei den Leis- tungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen.

Die Verpflichtung zur Bemühung um Erstattung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Es wird zugesichert, dass zumindest der Betrag, der der Gastfamilie nicht zukommt, zurückerstattet wird.

Kündigung durch den Reiseveranstalter Wenn ein Teilnehmer die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist, so kann die AEC GmbH kündigen. Die zusätzlichen Kosten der vorzeitigen Heimreise gehen zu Lasten des Teilnehmers bzw. der Eltern. Kündigt die AEC GmbH, so behält sie Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistung- strägern gutgebrachten Beträge.

Pass – und Visa-Vorschriften

Für die Einreise nach Großbritannien ist seit dem 01.10.2021 ein Reisepass oder ein vorläufiger Reisepass erforderlich.

Das Dokument muss mindestens bis zur Ausreise gültig sein. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Teilnehmers (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staaten- losigkeit) vorliegen. Informationen

über Zollbestimmungen, Gesund- heitsvorschriften und Impfempfehlungen werden vor Reisebeginn noch rechtzeitig mitgeteilt. Bürger mit einem Nicht-EU-Pass wenden sich bitte vor Buchung an unser Büro zwecks Abklärung der Einreisebes- timmungen. Für Aufenthalte von länger

als sechs Monaten bitten wir ebenfalls um Rücksprache mit unserem Büro.

Flugreisen

Unsere Flüge werden ausschließlich mit British Airways, Lufthansa, Eurowings, EasyJet oder Swiss durchgeführt. Sobald der Reiseveranstalter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, wird er den Kunden informieren.

Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet den Reiseveranstalter, den Kunden über die Identität der

ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Flug- gesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Kunden über den Wechsel informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird.

Die „Black List“ ist auf folgender Internet- seite abrufbar: www.air-ban.europa.eu

Reiseunterlagen

Der Kunde hat den Reiseveranstalter zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z. B. die genauen Reisezeiten, Anschrift der Unterbringung) nicht spätestens sieben Tage vor der Abreise erhalten hat.

Haftung des Veranstalters

Sollten Teile der Reise nicht vertrags- gemäß erbracht werden, so muss dem Veranstalter die Möglichkeit zur Abhilfe eingeräumt werden. Sowohl die Eltern als auch der Jugendliche vor Ort können bei den Betreuer*innen in England (Tel.

+44 1622 370385 oder e-mail c@aec.de) und auch im AEC- Büro jederzeit Abhilfe verlangen. Spätere Ansprüche wegen Reisepreisminderung / Schadenersatz können nur dann geltend gemacht werden, wenn Mangel während der Reise unverzüglich angezeigt wurde und keine Abhilfe erbracht wurde. Soweit AEC infolge einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Reisende nicht berechtigt, Reisepreis- minderung/Schadensersatz zu stellen.

Sollte die Reise / die Klassenfahrt / der Schüleraustausch infolge einer Reisewarnung des Auswärtigen Amts nicht durchgeführt werden können,

so zahlt der Veranstalter den gesamten bereits eingezahlten Betrag an den Teilnehmer zurück.

Reiseunterlagen

Der Kunde hat den Reiseveranstalter zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z. B. die genauen Reisezeiten, Anschrift der Unterbringung) nicht spätestens sieben Tage vor der Abreise erhalten hat.

Haftung des Veranstalters

Sollten Teile der Reise nicht vertragsgemäß erbracht werden, so muss dem Veranstalter die Möglichkeit zur Abhilfe eingeräumt werden. Sowohl die Eltern als auch der Jugendliche vor Ort können bei den Betreuern in England (Tel. +44 1622 370385 oder e-mail c@aec.de) und auch im AEC- Büro jederzeit Abhilfe verlangen. Spätere Ansprüche wegen Reisepreisminderung / Schadenersatz können nur dann geltend gemacht werden, wenn Mangel während der Reise unverzüglich angezeigt wurde und keine Abhilfe erbracht wurde. Soweit AEC infolge einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Reisende nicht berechtigt, Reisepreisminderung/Schadensersatz zu stellen.

Sollte die Sprachreise / die Klassenfahrt / der Schulaufenthalt infolge einer Reisewarnung des Auswärtigen Amts nicht durchgeführt werden können, so zahlt der Veranstalter den gesamten bereits eingezahlten Betrag an den Teilnehmer zurück.

Anglo European Connections GmbH

Geschäftsführer:
Christian Schmitz M.A.

Zum Alten Forsthaus 1 (ehemals Waldstr. 9)

D – 52372 Kreuzau-Langenbroich

Telefon: (02422) 500 360
Fax: (02422) 500 619

E-mail: c@aec.de

Handelsregister HRB2784, AG Düren Bankverbindung:

Sparkasse Düren

IBAN: DE78395501100046303111

BIC: SDUEDE33XXX