Reisepreis
Zusammen mit der Anmeldebestätigung erhalten Sie den gesetzlich vorgeschriebenen Sicherungsschein. In der Anmeldebestätigung werden Sie gebeten, eine Anzahlung in Höhe von 15 % des Gesamtpreises (maximal € 250,00) zu leisten. Rechtzeitig vor Reisebeginn gehen Ihnen die kompletten Reiseunterlagen zu. 28 Tage vor Reiseantritt ist die Restzahlung zu leisten.
Reiserücktritt
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Bei der Errechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Bei Rücktritt bis fünf Wochen vor Reisebeginn werden 15 % des Gesamtpreises, bis eine Woche vor Reisebeginn 30 %, danach 60 % bis Reisebeginn als Stornogebühr in Rechnung gestellt. Dem Reisenden bleibt es unbenommen, dem Veranstalter nachzuweisen, dass ihm kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale. Maßgeblich ist der Tag des Eingangs der Rücktrittserklärung. Zusammen mit der Anmeldebestätigung erhalten Sie Informationen der Europäischen Reiseversicherung über Reiserücktritts- und andere Reiseversicherungen. Neben einer Reiserücktrittskosten-Versicherung empfehlen wir auch den Abschluss einer privaten Auslandsreise-Krankenversicherung.
Ersatzteilnehmer
Sollten Sie im Falle eventuellen Rücktritts einen anderen Jugendlichen als Ersatzteilnehmer benennen können, so entsteht lediglich ein Umbuchungsentgelt in Höhe von
€ 60,00. Die AEC GmbH kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
Umbuchung
Werden nach der Buchung der Sprachreise Änderungen hinsichtlich der Form der Unterbringung, des Unterrichts, der Beförderungsart oder der Zusatzprogramme gewünscht, so fällt ein Umbuchungsentgelt in Höhe von € 30,00 an, insofern die Änderung möglich ist. Diese Gebühr entfällt, wenn ein Zusatzprogramm, z.B. der Musical-Besuch, nachträglich gebucht wird. Nicht in Anspruch genommene Leistungen: Nimmt der Teilnehmer einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder sonstiger zwingender Gründe nicht in Anspruch, so wird sich die AEC GmbH bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Die Verpflichtung zur Bemühung um Erstattung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
Kündigung durch den Reiseveranstalter
Wenn ein Teilnehmer die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist, so wird die AEC GmbH kündigen. Die zusätzlichen Kosten der vorzeitigen Heimreise gehen zu Lasten des Teilnehmers bzw. der Eltern. Kündigt die AEC GmbH, so behält sie Anspruch auf den Reisepreis; sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
Pass - und Visa-Vorschriften
Bürger der Europäischen Union benötigen zur Einreise nach Großbritannien und zur Durchreise Belgiens und Frankreichs einen gültigen Kinderausweis mit Lichtbild bzw. einen Personalausweis. Informationen über Zollbestimmungen werden vor Reisebeginn noch mitgeteilt.
Flugreisen
Unsere Flüge werden ausschließlich mit Bristish Airways, Lufthansa, Air Berlin, Germanwings oder Swiss durchgeführt.
Haftung des Veranstalters
Die AEC GmbH haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns. Sollten Teile der Reise nicht vertragsgemäß erbracht werden, können die Jugendlichen oder die Eltern in England und auch im AEC-Büro jederzeit Abhilfe verlangen. Spätere Ansprüche können nur dann geltend gemacht werden, wenn der Mangel während der Reise gemeldet und keine Abhilfe erbracht wurde. Ansprüche müssen innerhalb eines Monats nach vertraglich vorhergesehener Beendigung der Reise beim Veranstalter geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Sollte die Sprachreise infolge einer Reisewarnung des Auswärtigen Amts nicht durchgeführt werden können, so zahlt der Veranstalter den gesamten bereits eingezahlten Betrag an den Teilnehmer zurück.
Informationspflicht für alle Reisen
Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose - und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, reisemedizinischen Diensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.
Wir haben keine Mindestteilnehmer-Klausel in unseren Bedingungen. Alle Reisen werden durchgeführt!





